Festordnung
Festordnung
A. Allgemeine Festbestimmungen
Das Fest findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich vor, Programmpunkte – insbesondere den Festgottesdienst – bei schlechter Witterung nach innen zu verlegen.
Bei Ankunft auf dem Festgelände hat sich jeder teilnehmende Verein im Festbüro zu melden. Dort sind die bestellten Festmarken abzuholen und zu bezahlen.
Den Anordnungen des Veranstalters, der Verantwortlichen, der Zugführer, der Polizei, der Feuerwehr sowie des eingesetzten Ordnungspersonals ist jederzeit und uneingeschränkt Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 3 behält sich der Veranstalter vor, einzelne Personen oder ganze Vereine vom Festgelände zu verweisen.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Schäden oder Verluste jeglicher Art – auch nicht bei Privatpersonen. Jeder Verein haftet selbst für seine Mitglieder sowie für sein Eigentum.
Mutwillige Beschädigungen werden dem Verursacher in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Alle Vereine werden gebeten, am Festgottesdienst teilzunehmen und sich dem Anlass entsprechend würdig zu verhalten.
Auf dem gesamten Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie die ergänzenden Richtlinien des Veranstalters.
Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten, Parkverbote sind zu beachten.
Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen des Festprogramms vor.
Mit der Anmeldung erkennt jeder teilnehmende Verein diese Festordnung verbindlich an.
B. Zusätzliche Teilnahmeregeln für das Feuerwehr-Oldtimerfest 17.05.2026
Während der gesamten Oldtimerveranstaltung ist den Anweisungen der Zugleitung, der Ordner und des Ordnungspersonals strikt Folge zu leisten.
Fahrzeugbewegungen auf dem Ausstellungsgelände sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen erfolgen ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung der Zugleitung oder der Ordner.
Motoren, Aggregate, elektrische Anlagen, Alarm- und Signaleinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Absprache und nur bei Vorführungen oder Übungen in Betrieb genommen werden.
Jedes ausgestellte Fahrzeug ist während der gesamten Veranstaltung durch den Eigentümer oder eine beauftragte Person zu beaufsichtigen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Diebstahl oder Vandalismus.
Alle Fahrzeuge müssen sich in einem sauberen, ordentlichen und verkehrssicheren Zustand befinden. Die Veranstaltung dient auch der Außendarstellung der Feuerwehr.
Das Tragen ordentlicher Kleidung (Uniform oder Feuerwehr-T-Shirt) ist erwünscht. Zeitgenössische Uniformen sind ausdrücklich willkommen.
Übernachtungen im Ausstellungsfahrzeug, in Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen Unterkünften sind auf dem Ausstellungsgelände nicht gestattet.
Die Teilnahme an einem Korso mit motorisierten Fahrzeugen setzt eine gültige Zulassung zum Straßenverkehr, einen ausreichenden Versicherungsschutz sowie uneingeschränkte Verkehrssicherheit voraus.
Während eines Korsos gilt Schrittgeschwindigkeit. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist einzuhalten.
Fahrerinnen und Fahrer müssen im Besitz einer für das jeweilige Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Es gilt während der gesamten Veranstaltung eine strikte 0,0-Promille-Grenze.
Fahrzeuge mit Händlerkennzeichen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Es gelten ergänzend die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Handgezogene Fahrzeuge dürfen nur mit ausreichend Personal bewegt werden. Steigungen sind besonders zu beachten.
Fahrzeuge sind gegen unbeabsichtigtes Wegrollen zu sichern (z. B. durch Unterlegkeile).
Innerhalb der Aufstellungs- und Ausstellungsflächen ist die Geschwindigkeit stets so zu wählen, dass keinerlei Gefährdung von Personen entsteht.
C. Geltungsbereich
Diese Festordnung gilt für die gesamte Jubiläums- und Oldtimerveranstaltung der Freiwilligen Feuerwehr Hallbergmoos im Jahr 2026, insbesondere für den Festsonntag am 07.06.2026.
