Festordnung

Festordnung

  1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich vor, den Gottesdienst bei schlechtem Wetter nach innen zu verlegen.
  2. Bei Ankunft an der Festhalle hat sich jeder Verein im Festbüro zu melden sowie die georderten Festmarken abzuholen und zu bezahlen.
  3. Den Anordnungen des Veranstalters, der Verantwortlichen, der Zugführer, der Polizei, der Feuerwehr und des Ordnungspersonals ist stets Folge zu leisten.
  4. Bei Zuwiderhandlung gegen Punkt 3 behält sich der Veranstalter vor, einzelne Personen oder Vereine vom Fest zu verweisen.
  5. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle jeglicher Art (auch von Privatpersonen) keine Haftung. Jeder Verein ist für seine Mitglieder und für sein Vereinseigentum selbst verantwortlich.
  6. Bei mutwilligen Beschädigungen jeglicher Art wird der Schaden dem Verursacher direkt in Rechnung gestellt.
  7. Wir bitten alle Vereine am Festgottesdienst teilzunehmen und dem Anlass zur Folge um würdiges Verhalten.
  8. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetztes (JuSchG) sowie die Richtlinien des Veranstalters.
  9. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), Parkverbote etc. sind zu beachten.
  10. Der Veranstalter behält sich Änderungen am Festprogramm vor.
  11. Diese Festordnung gilt ausschließlich für den Festsonntag am 16.04.2023.
  12. Mit der Anmeldung erkennt der Verein die Festbestimmungen an.