Festordnung
Festordnung
- Das Fest findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich vor, den Gottesdienst bei schlechtem Wetter nach innen zu verlegen.
- Bei Ankunft an der Festhalle hat sich jeder Verein im Festbüro zu melden sowie die georderten Festmarken abzuholen und zu bezahlen.
- Den Anordnungen des Veranstalters, der Verantwortlichen, der Zugführer, der Polizei, der Feuerwehr und des Ordnungspersonals ist stets Folge zu leisten.
- Bei Zuwiderhandlung gegen Punkt 3 behält sich der Veranstalter vor, einzelne Personen oder Vereine vom Fest zu verweisen.
- Der Veranstalter übernimmt für Unfälle jeglicher Art (auch von Privatpersonen) keine Haftung. Jeder Verein ist für seine Mitglieder und für sein Vereinseigentum selbst verantwortlich.
- Bei mutwilligen Beschädigungen jeglicher Art wird der Schaden dem Verursacher direkt in Rechnung gestellt.
- Wir bitten alle Vereine am Festgottesdienst teilzunehmen und dem Anlass zur Folge um würdiges Verhalten.
- Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetztes (JuSchG) sowie die Richtlinien des Veranstalters.
- Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), Parkverbote etc. sind zu beachten.
- Der Veranstalter behält sich Änderungen am Festprogramm vor.
- Diese Festordnung gilt ausschließlich für den Festsonntag am 16.04.2023.
- Mit der Anmeldung erkennt der Verein die Festbestimmungen an.