Rettungsgasse

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Die Vorteile der Rettungsgasse liegen auf der Hand

– Klare und einfache Verhaltensregeln.
– Rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte.
– Breite Zufahrtsmöglichkeit.
– Schnelle Versorgung von Verletzten.
– Erhöhung der Überlebenschancen von Unfallopfern von bis zu 40 Prozent.
– Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen.
– Verkehr stockt: Rettungsgasse bilden!

Sobald der Verkehr ins Stocken gerät und ein Stau droht, müssen alle Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer den Weg für Einsatzkräfte freihalten – egal ob Sie sich auf einer zwei- oder mehrspurigen Autobahn oder Schnellstraße mit baulicher Mitteltrennung befinden. Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei können so im Notfall ungehindert passieren.

[Wichtig hierbei ist, die Gasse auch offen zu halten, um Nachfolgenden Einsatzfahrzeugen oder Abschleppwägen freie Bahn zu ermöglichen. Bedenken Sie, dass sich der Stau so auch schneller auflöst und Sie schneller weiterkommen]

WIE?
Alle Fahrzeuge auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links. Alle Autofahrerinnen und Autofahrer auf der rechten Spur ordnen sich so weit wie möglich rechts auf der Fahrbahn ein und benutzen dafür wenn nötig auch den Pannenstreifen. Dasselbe Prinzip gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen.

(Quelle: ASFINAG, Bilder: ASFINAG)

 

Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO. Dieser lautet seit dem 14. Dezember 2016:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Das heißt, dass schon bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden muss.
Eine einfache Merkregel wo die Gasse zu bilden ist lautet:

Linke Spur nach links, alle anderen Spuren soweit wie möglich nach rechts.

Unabhängig der Anzahl der Spuren. 

 

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(Quelle: ASFINAG)

Weiterführende Links:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse

http://www.asfinag.at/rettungsgasse

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Veröffentlicht am: 9 März 2017/Letzte Änderung: 9 März 2017/Kategorien: Wissenswertes/

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