Ganz einfach: Weil es das Gesetz so will.

Um den Einsatzort so schnell wie möglich zu erreichen, werden der Feuerwehr Sonder- und Wegerechte eingeräumt, die sie nach §35 & §38 der StVO nur mit Sondersignalen in Anspruch nehmen darf. Aus diesem Grund müssen wir im Einsatz mit Blaulicht und Einsatzhorn fahren – egal wie spät oder früh es ist.

Wir verstehen es, dass es ärgerlich ist, wenn man morgens um 3 von einem vorbeirauschenden Feuerwehrauto geweckt wird, doch bitten wir Sie zu bedenken, dass Sie sich umdrehen und weiterschlafen können, unsere Einsatzkräfte jedoch um diese Uhrzeit mentale und körperliche Höchstleistungen, teilweise über mehrere Stunden, leisten müssen.