Man kann im Alter von 18 bis 63 Jahren aktiven Feuerwehrdienst leisten.
Zudem sollte man körperlich und geistig für den Dienst als Feuerwehrmann/frau geeignet sein. Wird ein Einsatz als Atemschutzgeräteträger angestrebt, wird eine spezielle Tauglichkeitsuntersuchung durchgeführt.
Die Mitgliedschaft im Feuerwehrverein ist nicht altersbeschänkt.